Von Christa Autschbach
Am 24.03.2017 wurde der Wildhüter Walter Baltes aus Oberhausen vom Vorsitzenden des „Verein für Schwarzwälder Schweißhunde e.V.“, Werner Stauffacher aus der Schweiz, zum Richter SSH ernannt. Der Verein für Schwarzwälder Schweißhunde e.V. hatte eine schriftliche Sachkundeprüfung durchgeführt, die der Absolvent mit Bravour bestand.
Die Fragen waren nicht einfach zu beantworten, aber aufgrund der hervorragenden Vorbereitung, stellten diese letztlich kein Problem dar. Im feierlichen Rahmen hat die Ernennung im Schuttertal (Schwarzwald) stattgefunden.
Walter Baltes führt den Schwarzwälder Schweißhund-Rüden Alfred von der Laisbachquelle (Züchter: Matthias Fürer aus Nidda, Staatsforst Hessen) und ist der für NRW vom Verein bestellte Ansprechpartner für den SSH.
Die Ausbildung der Richteranwärter und Fortbildung der Richter wird durch eine Ordnung für das Richterwesen geregelt. Der Richteranwärter muss alle Hunde während der gesamten Prüfung begleiten und über diese berichten. Die Dauer der Ausbildung beträgt rd. drei Jahre und führte Walter Baltes u.a. nach Hessen, Baden-Württemberg, Saarland und weiteren Bundesländern. Voraussetzung für das Richterwesen ist, dass der Richteranwärter einen Hund selbst ausgebildet hat. Die Jugendsichtung, Vorprüfung und Hauptprüfung müssen dabei absolviert werden.
Der Aussagewert einer jeden Prüfung steht und fällt mit der Leistungsfähigkeit, mit der praktischen Erfahrung und dem Fachwissen der Richter. Aus diesem Grund ist es wichtig, verantwortungsbewussten und objektiv urteilenden Richternachwuchs heranzubilden; sowie ernannte Richter fortzubilden.
Der Schwarzwälder Schweißhund geht aus der Kreuzungszucht Hannoverscher Schweißhund/Plott Hound hervor und wird seit 1994 als eigenständige Rasse gezüchtet. Er ist prädestiniert für die Nachsuche, da er sowohl Fährtentreue und Finderwille als auch Laut und Wildschärfe mitbringt. Die ruhigen Hunde zeichnet ein angenehmes Wesen und eine enge Führerbindung aus.
Hauptanliegen des im April 1994 gegründeten Vereins, ist das Beschreiten neuer Wege in der Schweißhundzucht. Dabei steht die Abkehr von der bisher praktizierten risikobeladenen Inzucht hin zu einer breit angelegten Auslesezucht im Vordergrund. Das Ansteigen der Schalenwildstrecken, vor allem in den neuen Bundesländern, verbunden mit der Ausbreitung des Schwarzwildes hat zu einem gesteigerten Bedarf an brauchbaren Schweißhunden geführt.
Eine Beschränkung des Schweißhundeinsatzes auf Hochwild hält der Verein aus Tierschutzgründen nicht mehr für vertretbar. Warum soll das laufkranke Reh nicht genauso mit einem Schweißspezialisten nachgesucht werden wie eine Sau oder ein Hirsch? Die Züchter geben ihre Hunde daher auch ganz bewusst in reine Rehwildgebiete ab.
Prüfungswesen
Die Prüfungen, zu denen nur im Verein gezüchtete Hunde zugelassen werden, stehen denen der etablierten Schweißhund- und Brackenvereine in nichts nach und die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit sind höher.
Die Prüfungsordnung übertrifft die Anforderungen des Internationalen Schweißhundverbandes. Die 8 – 18 Monate alten Junghunde werden auf einer Jugendsichtung vorgestellt. Sie dient in erster Linie zur Beurteilung der Wesensfestigkeit und ihr Bestehen ist Voraussetzung zur Zulassung zur Vorprüfung. Der junge Hund wird auf der Schleppspur eines toten geringen Stücks Schwarzwild geschnallt und kommt selbständig zum Stück.
Dieses wird mit Hilfe eines Seils durch einen in Deckung sitzenden Gehilfen wieder “zum Leben erweckt “. Dabei wird das Verhalten des damit konfrontierten Hundes kritisch geprüft.
Diese Anlageprüfung wurde vom Verein für Schwarzwälder Schweißhunde e.V. eingeführt und wird zwischenzeitlich auch von anderen Vereinen praktiziert. Die Vorprüfung erfolgt auf der 1.000 m langen, mindestens 20 Stunden stehenden Kunstfährte mit 400 m schweißloser Strecke. Sehr großer Wert wird auf die Wesensfestigkeit gelegt und neben der Riemenführigkeit, dem Ablegen und der Schußruhe wird auch die Schussfestigkeit geprüft.
Die Hauptprüfung für die auf der Schweißfährte geführten Hunde wird von einem Leistungsrichter und einem sachkundigen Zeugen bei einer anfallenden Nachsuche abgenommen. Ihr Bestehen ist Grundvoraussetzung für die Zuchttauglichkeit.