Qualifizierung
Naturschutzwartinnen/Naturschutzwarte (WSH) sind qualifiziert, Arbeiten im Naturschutz und in der Landschaftspflege sach- und fachgerecht sowie eigenverantwortlich durchzuführen und anleitende, betreuende und beratende Aufgaben wahrzunehmen.
Sie sind sowohl in der Besucherbetreuung als auch in der Informationsvermittlung ausgebildet und können deshalb bei Natur- und Landschaftsführungen eingesetzt werden.
Die Ausbildung zur Naturschutzwartin (WSH)/zum Naturschutzwart (WSH) ist keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Naturschutzwartin (WSH)/Naturschutzwart (WSH) sind Ehrentitel für Mitglieder, die sich einer weiterführenden Ausbildung unterzogen haben.
Fortbildungsinhalte
- Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
a. Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensräume.
b. Funktionen und Zusammenhänge im Naturhaushalt
c. Kartieren von Arten oder Biotopen - Informationstätigkeit und Besucherbetreuung
a. Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit.
b. Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen - Maßnahmen in Naturschutz und Landschaftspflege.
a. Erkennen und erfassen von schützenswerten Landschaftsteilen, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften.
b. Erhalten und verbessern von Lebensräumen in der freien Landschaft; Artenschutz; Umweltschutz.
c. Erkennen und erfassen von schützenswerten Landschaftsteilen.
d. Gewinnen von Saat- und Pflanzgut; Saat- und Pflanzarbeiten; Gehölzschnitt - Naturschutzrecht
a. Rechtsgrundlagen für Naturschutz und Landschaftspflege
Verfahren
- Die profilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind durch Seminare zu vermitteln.
- Zugelassene Ausbildungseinrichtung ist ausschließlich der Verein Wildhüter St. Hubertus e.V..
- Bewerber(innen) mit beruflicher Vorbildung bekommen ihre entsprechenden Kenntnisse dann anerkannt, wenn sie als Ausbilder für den Verein Wildhüter St. Hubertus e.V. tätig werden (min. 8 UStd pro Jahr).
Organisatorisches
- Für den Abschluss der Ausbildung gibt es keine Zeitvorgaben.
- Die Teilnahme an einem Seminar wird schriftlich nachgewiesen (Teilnahmebescheinigung).
- Referenten / Ausbilder bekommen ihre geleisteten Ausbildungsstunden entsprechend angerechnet.
- Für das Quittieren der Ausbildung im Ausbildungspass ist der Vorstand des Wildhüter St. Hubertus e.V. zuständig. Quittiert werden darf nur nach Vorlage einer schriftlichen Teilnahmebescheinigung.
- An der Ausbildung zur Naturschutzwartin WSH / zum Naturschutzwart WSH dürfen auch Jugendliche teilnehmen.
- Von den angebotenen Themen müssen 50 erfüllt werden.
Die Zertifizierung ist Pflicht.
Ernennung
- Für die Ernennung zur Naturschutzwartin WSH / zum Naturschutzwart WSH ist der Vorstand des Wildhüter St. Hubertus e.V. zuständig.
- Die Ernennung erfolgt in Form einer Ernennungsurkunde durch den/die Vorsitzende(n) des Wildhüter St. Hubertus e.V. oder einer von ihr/ihm beauftragten Person.
Sie kann durch Metallplakette oder Stoffabzeichen sichtbar gemacht werden. - Die Ernennung hat in würdigem Rahmen zu erfolgen.
Wiederholungen
- Die Bedingungen für den zertifizierten Naturschutzwart können beliebig oft wiederholt werden. Jedoch muss eine begonnene Wiederholung abgeschlossen sein, bevor die nächste Wiederholung begonnen werden darf.
- Mit der 1. Wiederholung darf unmittelbar nach Ernennung zur zertifizierten Naturschutzwartin WSH/zum zertifizierten Naturschutzwart WSH begonnen werden.
- Wiederholer (5., 10., 15., usw. Wiederholung) können zusätzlich eine entsprechende Zahl für die Plakette erwerben.
- Wiederholungen dienen in erster Linie der Weiterbildung bereits ernannter zertifizierter Naturschutzwartinnen WSH/zertifizierten Naturschutzwarten WSH.
Anmeldung
- Interessierte wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Wildhüter St. Hubertus e.V.. Ihnen wird dann bei Beginn der Ausbildung ein entsprechender Ausbildungspass übergeben.
Kosten
- Die Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte den Ausbildungsangeboten des Vereins Wildhüter St. Hubertus e.V..
- Für den Ausbildungspass ist eine Schutzgebühr zu entrichten.
Inkrafttreten
- Diese Ausbildungsordnung wird ab 1. Juli 2016 wirksam.