Naturschutzwart (WSH)

Qualifizierung

Naturschutzwartinnen/Naturschutzwarte (WSH) sind qualifiziert, Arbeiten im Naturschutz und in der Landschaftspflege sach- und fachgerecht sowie eigenverantwortlich durchzuführen und anleitende, betreuende und beratende Aufgaben wahrzunehmen.

Sie sind sowohl in der Besucherbetreuung als auch in der Informationsvermittlung ausgebildet und können deshalb bei Natur- und Landschaftsführungen eingesetzt werden.

Die Ausbildung zur Naturschutzwartin (WSH)/zum Naturschutzwart (WSH) ist keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Naturschutzwartin (WSH)/Naturschutzwart (WSH) sind Ehrentitel für Mitglieder, die sich einer weiterführenden Ausbildung unterzogen haben.

Fortbildungsinhalte

  1. Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
    a. Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensräume.
    b. Funktionen und Zusammenhänge im Naturhaushalt
    c. Kartieren von Arten oder Biotopen
  2. Informationstätigkeit und Besucherbetreuung
    a. Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit.
    b. Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen
  3. Maßnahmen in Naturschutz und Landschaftspflege.
    a. Erkennen und erfassen von schützenswerten Landschaftsteilen, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften.
    b. Erhalten und verbessern von Lebensräumen in der freien Landschaft; Artenschutz; Umweltschutz.
    c. Erkennen und erfassen von schützenswerten Landschaftsteilen.
    d. Gewinnen von Saat- und Pflanzgut; Saat- und Pflanzarbeiten; Gehölzschnitt
  4.  Naturschutzrecht
    a. Rechtsgrundlagen für Naturschutz und Landschaftspflege

Verfahren

  1. Die profilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind durch Seminare zu vermitteln.
  2. Zugelassene Ausbildungseinrichtung ist ausschließlich der Verein Wildhüter St. Hubertus e.V..
  3. Bewerber(innen) mit beruflicher Vorbildung bekommen ihre entsprechenden Kenntnisse dann anerkannt, wenn sie als Ausbilder für den Verein Wildhüter St. Hubertus e.V. tätig werden (min. 8 UStd pro Jahr).

Organisatorisches

  1. Für den Abschluss der Ausbildung gibt es keine Zeitvorgaben.
  2. Die Teilnahme an einem Seminar wird schriftlich nachgewiesen (Teilnahmebescheinigung).
  3. Referenten / Ausbilder bekommen ihre geleisteten Ausbildungsstunden entsprechend angerechnet.
  4. Für das Quittieren der Ausbildung im Ausbildungspass ist der Vorstand des Wildhüter St. Hubertus e.V. zuständig. Quittiert werden darf nur nach Vorlage einer schriftlichen Teilnahmebescheinigung.
  5. An der Ausbildung zur Naturschutzwartin WSH / zum Naturschutzwart WSH dürfen auch Jugendliche teilnehmen.
  6. Von den angebotenen Themen müssen 50 erfüllt werden.
    Die Zertifizierung ist Pflicht.

Ernennung

  1. Für die Ernennung zur Naturschutzwartin WSH / zum Naturschutzwart WSH ist der Vorstand des Wildhüter St. Hubertus e.V. zuständig.
  2. Die Ernennung erfolgt in Form einer Ernennungsurkunde durch den/die Vorsitzende(n) des Wildhüter St. Hubertus e.V. oder einer von ihr/ihm beauftragten Person.
    Sie kann durch Metallplakette oder Stoffabzeichen sichtbar gemacht werden.
  3. Die Ernennung hat in würdigem Rahmen zu erfolgen.

Wiederholungen

  1. Die Bedingungen für den zertifizierten Naturschutzwart können beliebig oft wiederholt werden. Jedoch muss eine begonnene Wiederholung abgeschlossen sein, bevor die nächste Wiederholung begonnen werden darf.
  2. Mit der 1. Wiederholung darf unmittelbar nach Ernennung zur zertifizierten Naturschutzwartin WSH/zum zertifizierten Naturschutzwart WSH begonnen werden.
  3. Wiederholer (5., 10., 15., usw. Wiederholung) können zusätzlich eine entsprechende Zahl für die Plakette erwerben.
  4. Wiederholungen dienen in erster Linie der Weiterbildung bereits ernannter zertifizierter Naturschutzwartinnen WSH/zertifizierten Naturschutzwarten WSH.

Anmeldung

  1. Interessierte wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Wildhüter St. Hubertus e.V.. Ihnen wird dann bei Beginn der Ausbildung ein entsprechender Ausbildungspass übergeben.

Kosten

  1. Die Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte den Ausbildungsangeboten des Vereins Wildhüter St. Hubertus e.V..
  2. Für den Ausbildungspass ist eine Schutzgebühr zu entrichten.

Inkrafttreten

  1. Diese Ausbildungsordnung wird ab 1. Juli 2016 wirksam.
Naturschutzwart WSH
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