Revierhegemeister (WSH)

Revierhegemeister WSH

Revierhegemeister WSH

 

 

Ausbildungsordnung

Sinn

In der Notwendigkeit, einen fachlich qualifizierten und an den Bedürfnissen der heutigen Jagdausübung orientierten Ausbildungsstand für Jäger zu erreichen, wird von dem Verein „Wildhüter St. Hubertus e.V.“ folgende aufbauende Zusatzqualifikation angeboten:

    • Revierhegemeister WSH

Der Revierhegemeister WSH ist aufgrund seiner umfassenden theoretischen wie praktischen Ausbildung für den Dienst im Jagdrevier gut geeignet.

Die Ausbildung zum Revierhegemeister WSH ist keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Revierhegemeister WSH ist ein Ehrentitel für Jäger / Jagdaufseher / Falkner, die sich einer weiterführenden Ausbildung unterzogen haben.

Zugangsvoraussetzungen

Revierhegemeister WSH:

  • Besitz eines gültigen deutschen Jahresjagdscheines
  • Ausbildung zum Jagdaufseher entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften abgeschlossen
  • Teilnahme an einem Lehrgang für Fangjagd
  • Teilnahme an einem Lehrgang für Wildbrethygiene / Schulung zur “kundigen Person” i.S.d. Tier-LMHV
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Schulung einer anerkannten Stelle zum sicheren Umgang mit der Motorsäge
  • Erste Hilfe Lehrgang

Verfahren

Die profilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind durch Seminare, Kurse, Lehrgänge o.Ä. zu vermitteln.

Zugelassene Ausbildungseinrichtungen sind: Jagdaufseherverbände, Landesjagdverbände, Naturschutzverbände sowie Bildungseinrichtungen des Bundes, der Länder, Kreise und Kommunen.

Bewerber(innen) mit beruflicher Vorbildung (Förster, Berufsjäger, Rechtsanwälte, Tierärzte, Biologen, Falkner usw.) bekommen ihre entsprechenden Kenntnisse dann anerkannt, wenn sie als Ausbilder für den Verein Wildhüter St. Hubertus e.V. tätig werden (min. 8 UStd Weiterbildung pro Jahr).

Unterrichtseinheiten

  1. Tierarten die dem Jagdrecht unterliegen
  2. Jagd- und Reviermanagement
  3. Wildkrankheiten und Wildverwertung
  4. Hege
  5. Jagdreviergestaltung
  6. Jagdhilfstiere
  7. Öffentlichkeitsarbeit
  8. Land- und Waldbau
  9. Naturschutz
  10. Rechtsgrundlagen
  11. Waffen, Munition, Optik, Schießen
  12. Jagdkultur

 

Inhalte der Unterrichtseinheiten

  • Ausbildungspass Anlage 2

 

Sonstige Ausbildungen / Tätigkeiten

  • Ausbildungspass Anlage 3

 

Wiederholungen / Ergänzende Ausbildungen

  • Ausbildungspass Anlage 4

 

Organisatorisches

Für den Abschluss der Ausbildung gibt es keine Zeitvorgaben, jedoch sind durch den Bewerber, außer in begründeten Ausnahmefällen, jährlich mindestens 8 UStd Weiterbildung im Sinne dieser Ausbildungsordnung abzuleisten.

Die Teilnahme an einer Ausbildung ist schriftlich nachzuweisen (Teilnahmebescheinigung).  Kleinste Ausbildungseinheit ist eine Unterrichtsstunde (UStd) = 45 min.

Referenten / Ausbilder bekommen ihre geleisteten Ausbildungsstunden entsprechend angerechnet.

Für das Quittieren der Ausbildung im Ausbildungspass ist der Vorstand des Wildhüter St. Hubertus e.V. zuständig. Quittiert werden darf nur nach Vorlage einer schriftlichen „Teilnahmebescheinigung“

Mit der Ausbildung zum Revierhegemeister WSH kann ab bestandene Jägerprüfung begonnen werden.

Anrechnung von Ausbildung ab Januar 2000.

Die Bedingungen für den jeweiligen Abschluss dürfen ergänzt, jedoch nicht gekürzt werden.

 

Ernennung

Für die oben genannte Ernennung ist der Vorstand des Wildhüter St. Hubertus e.V. zuständig. Ernennungen haben in würdigem Rahmen zu erfolgen.

Ernennungen erfolgen in Form einer Ernennungsurkunde durch den/die Vorsitzende(n) des Wildhüter St. Hubertus e.V. oder einer von ihr/ihm beauftragten Person.

Ernennungen zum Revierhegemeister WSH können entsprechend der Bekleidungsordnung und Metall-Plakette sichtbar gemacht werden.

Anmeldung

Interessierte Jäger / Jagdaufseher / Falkner wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Wildhüter St. Hubertus e.V..

Kosten

Die Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte den Ausbildungsangeboten der jeweiligen Anbieter.

Für den Ausbildungspass ist eine Schutzgebühr zu entrichten.

Inkrafttreten

Diese Ausbildungsordnung wird ab 12. Oktober 2013 wirksam.

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Revierhegemeister WSH

Hinweis

   GERA Raufußhühner, Auerwild

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