Revierhegemeister WSH
Zertifizierter Wildhüter WSH (Wild- und Naturpädagoge)
als Botschafter des Wildes und der Natur
Ausbildungsordnung
Sinn
In der Notwendigkeit, einen fachlich qualifizierten und an den Bedürfnissen der heutigen Jagdausübung orientierten Ausbildungsstand für Jäger zu erreichen, werden von dem Verein „Wildhüter St. Hubertus e.V.“ folgende aufbauende Zusatzqualifikationen angeboten:
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- Revierhegemeister WSH
- Zertifizierter Wildhüter WSH (Wild- und Naturpädagoge)
Der Revierhegemeister WSH ist aufgrund seiner umfassenden theoretischen wie praktischen Ausbildung für den Dienst im Jagdrevier gut geeignet.
Der zertifizierte Wildhüter WSH (Wild- und Naturpädagoge) ist für eine fachgerechte Bewirtschaftung und Verwaltung eines Jagdreviers besonders geeignet. Darüber hinaus kann er Liebe zur Natur, Achtung vor der Schöpfung und Freude an der Mitwelt wecken, aber auch die Grenzen und daraus abzuleitende Notwendigkeiten menschlicher Eingriffe im Wechselwirkungsgefüge aufzeigen. Anhand praktischer Erfahrung kann er Wissen über Wild, Natur und ökologische Zusammenhänge vermitteln. Er ist „Botschafter des Wildes und der Natur“.
Die Ausbildung zum Revierhegemeister WSH und zum zertifizierten Wildhüter WSH ist keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Revierhegemeister WSH und zertifizierter Wildhüter WSH sind Ehrentitel für Jäger / Jagdaufseher / Falkner, die sich einer weiterführenden Ausbildung unterzogen haben.
Zugangsvoraussetzungen
Revierhegemeister WSH:
- Besitz eines gültigen deutschen Jahresjagdscheines
- Ausbildung zum Jagdaufseher entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften abgeschlossen
- Teilnahme an einem Lehrgang für Fangjagd
- Teilnahme an einem Lehrgang für Wildbrethygiene / Schulung zur “kundigen Person” i.S.d. Tier-LMHV
- Erfolgreiche Teilnahme an der Schulung einer anerkannten Stelle zum sicheren Umgang mit der Motorsäge
- Erste Hilfe Lehrgang
Zertifizierter Wildhüter WSH:
- Revierhegemeister WSH
Verfahren
Die profilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind durch Seminare, Kurse, Lehrgänge o.Ä. zu vermitteln.
Zugelassene Ausbildungseinrichtungen sind: Jagdaufseherverbände, Landesjagdverbände, Naturschutzverbände sowie Bildungseinrichtungen des Bundes, der Länder, Kreise und Kommunen.
Bewerber(innen) mit beruflicher Vorbildung (Förster, Berufsjäger, Rechtsanwälte, Tierärzte, Biologen, Falkner usw.) bekommen ihre entsprechenden Kenntnisse dann anerkannt, wenn sie als Ausbilder für den Verein Wildhüter St. Hubertus e.V. tätig werden (min. 8 UStd Weiterbildung pro Jahr).
Unterrichtseinheiten
- Tierarten die dem Jagdrecht unterliegen
b. Jagd- und Reviermanagement
c. Wildkrankheiten und Wildverwertung
d. Hege
e. Jagdreviergestaltung
f. Jagdhilfstiere
g. Öffentlichkeitsarbeit
h. Land- und Waldbau
i. Naturschutz
j. Rechtsgrundlagen
k. Waffen, Munition, Optik, Schießen
l. Jagdkultur
Inhalte der Unterrichtseinheiten
- Ausbildungspass Anlage 2
Sonstige Ausbildungen / Tätigkeiten
- Ausbildungspass Anlage 3
Wiederholungen / Ergänzende Ausbildungen
- Ausbildungspass Anlage 4
Organisatorisches
Für den Abschluss der Ausbildung gibt es keine Zeitvorgaben, jedoch sind durch den Bewerber, außer in begründeten Ausnahmefällen, jährlich mindestens 8 UStd Weiterbildung im Sinne dieser Ausbildungsordnung abzuleisten.
Die Teilnahme an einer Ausbildung ist schriftlich nachzuweisen (Teilnahmebescheinigung). Kleinste Ausbildungseinheit ist eine Unterrichtsstunde (UStd) = 45 min.
Referenten / Ausbilder bekommen ihre geleisteten Ausbildungsstunden entsprechend angerechnet.
Für das Quittieren der Ausbildung im Ausbildungspass ist der Vorstand des Wildhüter St. Hubertus e.V. zuständig. Quittiert werden darf nur nach Vorlage einer schriftlichen „Teilnahmebescheinigung“
Mit der Ausbildung zum Revierhegemeister WSH als auch zum zertifizierten Wildhüter WSH kann ab bestandene Jägerprüfung begonnen werden
Anrechnung von Ausbildung ab Januar 2000.
Die Bedingungen für den jeweiligen Abschluss dürfen ergänzt, jedoch nicht gekürzt werden.
Der zum zertifizierten Wildhüter WSH ernannte verpflichtet sich, außer in begründeten Ausnahmefällen, nach Ernennung jährlich mindestens 8 UStd Weiterbildung im Sinne dieser Ausbildungsordnung abzuleisten.
Ernennung
Für die oben genannten Ernennungen ist der Vorstand des Wildhüter St. Hubertus e.V. zuständig. Ernennungen haben in würdigem Rahmen zu erfolgen.
Ernennungen erfolgen in Form einer Ernennungsurkunde durch den/die Vorsitzende(n) des Wildhüter St. Hubertus e.V. oder einer von ihr/ihm beauftragten Person.
Ernennungen zum Revierhegemeister WSH und zum zertifizierten Wildhüter WSH können entsprechend der Bekleidungsordnung mit Metall-oder Stoff-Plakette sichtbar gemacht werden.
Anmeldung
Interessierte Jäger / Jagdaufseher / Falkner/ Revierhegemeister WSH wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Wildhüter St. Hubertus e.V..
Kosten
Die Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte den Ausbildungsangeboten der jeweiligen Anbieter.
Für den Ausbildungspass ist eine Schutzgebühr zu entrichten.
Inkrafttreten
Diese Ausbildungsordnung wird ab 12. Oktober 2013 wirksam.