Was sind eigentlich „Rote Listen“?

Von Ernst-Otto Pieper

 

Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Biotopkomplexe.

 

Sie sind wissenschaftliche Fachgutachten, in denen der Gefährdungsstatus für einen bestimmten Bezugsraum dargestellt ist. Sie bewerten die Gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Bestandsentwicklung.

1948 wurde die Weltnaturschutzunion International Union for Conservation of Nature (IUCN) gegründet, welche seit 1966 die Internationale Rote Liste weltweit gefährdeter Tier- und Pflanzenarten herausgibt (anfangs Red Data Book). Die 2007 veröffentlichte Ausgabe umfasst 16.308 bedrohte Arten.

In Deutschland wurden die ersten kommentierenden Verzeichnisse gefährdeter Pflanzen- und Vogelarten 1951, 1966 und 1967 mit Schutzanweisungen veröffentlicht.

1971 wurde die erste als solche bezeichnete Rote Liste in Deutschland veröffentlicht. Es handelte sich um eine Liste der Deutschen Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz. Dieser folgte dann 1974 eine Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen der Bundesrepublik Deutschland.

Rote Listen…

  • dienen der Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten und Biotope
  • sind als ständig verfügbares Gutachten Argumentationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen
  • zeigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf
  • erhöhen den politischen Stellenwert des Naturschutzes
  • sind Datenquelle für gesetzgeberische Maßnahmen und internationale Rote Listen
  • dienen der Koordination des internationalen Naturschutzes
  • dienen der Überprüfung des Erfüllungsgrades der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und
  • zeigen weiteren Forschungsbedarf auf

 

Rote Listen werden in der Regel von den Naturschutzverwaltungen erarbeitet bzw. herausgegeben.

In Deutschland sind vor allem die Roten Listen des Bundes (herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz, Bonn) und der Bundesländer (herausgegeben von Landesämtern/Landesbetrieben) von Bedeutung und haben immer einen regionalen Bezug und damit eine andere Bedeutung als die internationale Rote Liste des IUCN.

 

Während in den Roten Listen bisher nur die sehr seltenen, gefährdeten, stark gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten sowie die verschollenen Arten aufgelistet wurden, wird mittlerweile bundesweit angestrebt, eine vollständige Liste aller im jeweiligen Lande anzutreffenden Arten zu erstellen sowie eine stärkere Differenzierung der aktuellen Bestandssituation bzw. Kenntnislage vorzunehmen. So stehen neben den bisherigen Kategorien der Gefährdungsstufen auch eine Vorwarnliste sowie die Kennzeichnung eindeutiger Datendefizite zur Verfügung. Durch die Integration auch der ungefährdeten Arten wird die Rote Liste gleichzeitig zur Standardliste für das jeweilige Bundesland. Aufgenommen werden alle eingebürgerten Arten.

 

Die Kategorien der Roten Liste

Die Arten der folgenden Kategorien (0, 1, 2, 3, G und R) bilden die Gruppe der gefährdeten oder verschollenen bzw. ausgestorbenen Arten:

0 = Ausgestorben oder verschollen

1 = Vom Aussterben bedroht

2 = Stark gefährdet

3 = Gefährdet

R = Extrem selten

G = Gefährdung anzunehmen

 

Die zusätzlichen Kategorien:

V = Vorwarnliste

*  = Derzeit nicht gefährdete Arten

D = Daten mangelhaft

N = Neophyt; im jeweiligen Bundesland neueingebürgerte (nach 1492) Art

U = Unbeständige Art; im jeweiligen Bundesland nicht fest eingebürgert

# = Eventuell zu erwarten, aber bislang nicht nachgewiesen

– =  Im jeweiligen Gebiet nicht vorkommend

 

 

Quellen:

  1. Bundesamt für Naturschutz (BfN)
  2. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)